
Dr.
Dietmar Kurze
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht
Dr. Dietmar Kurze ist Fachanwalt für Erbrecht in der Kanzlei Kärgel de Maizière & Partner, Vorstand des VorsorgeAnwalt e.V., Schiedsrichter im Erbrecht (DSE) und Kommentator u.a. zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung (Herausgeber des Beck-Kommentars „Vorsorgerecht“).
Im zerb verlag hat er das Buch „Bestattungsrecht in der Praxis“ veröffentlicht.
Er ist ausschließlich im Erb- und Vorsorgerecht tätig.
Dr. Kurze tritt regelmäßig durch Publikationen im Erb-, Vorsorge-, Betreuungs- und Bestattungsrecht in Erscheinung.
Er ist als Testamentsvollstrecker (DVEV-geprüft) aktiv und übernimmt als Vorsorgeanwalt Bevollmächtigungen zu Vorsorgezwecken.