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Sven Hörnich

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Maîtrise en Droit International et Européen

Rechtsanwalt Sven Hörnich schrieb in seiner Jugend zunächst bei diversen Zeitungen und ging den wohl typischen Weg eines späteren Medienschaffenden, entschied sich schlussendlich dann aber für ein Jurastudium in Dresden und Paris.
Er bewahrte sich seine Passion für die Medienbranche gleichwohl während seines Studiums fort, arbeitete etwa als Musikjournalist, Musikproduzent und Kurz-Filmemacher und leistete einen Teil seines Referendariats im Juristischen Direktorium des Mitteldeutschen Rundfunks. Nach mehreren Jahren als angestellter Rechtsanwalt in einer überregional tätigen Medienrechtskanzlei gründete er 2012 seine eigene Kanzlei und vertritt nun vor allem Medienunternehmen, Urheber und Künstler.
Dem Thema KI begegnet er auf Grund seines eigenen Wertegangs einerseits offen, d.h. aus dem Blickwinkel eines Independentfilmers, welcher nunmehr anteilig Bilder oder auch Songs generieren könnte, für welche er üblicherweise kein Budget gehabt hätte, und anderseits aus der Sicht von ihm vertretener Kulturschaffender, deren bisherige Lebensgrundlagen zunächst als Basis des Trainings genutzt und dann buchstäblich re- bis hin zu degeneriert massenhaft wieder auf den Markt geworfen werden.