Arbeitsrecht in der Insolvenz aus Arbeitnehmersicht
08:30 bis etwa 14:00 Uhr
Nicht selten haben arbeitsrechtliche Mandate einen insolvenzrechtlichen Bezug. Vergütungszahlungen bleiben aus, Arbeitnehmer werden unwiderruflich freigestellt, Insolvenzgeld wird „vorfinanziert", betriebsbedingte Kündigungen werden vom Arbeitgeber oder vom (vorläufigen) Insolvenzverwalter ausgesprochen, ein Betriebsübergang deutet sich an.
Diese Schnittstellen zwischen Insolvenzrecht und Arbeitsrecht empfinden viele Arbeitsrechtler/Insolvenzrechtler als sperrige Materie.
Ziel der Veranstaltung ist es, einen Überblick über den Ablauf des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers, und zwar aus Sicht des Arbeitnehmer- und auch Betriebsratsvertreters, zu geben. Dabei werden die typischen Fallkonstellationen und Ansprüche besprochen und Lösungsmöglichkeiten dargestellt, die sich in der Praxis bewährt haben.
Teilnehmer erhalten so das notwendige Rüstzeug für den sicheren und optimalen Umgang mit insolvenzarbeitsrechlichen Fällen.
Themenübersicht:
1. Ablauf des Insolvenzeröffnungsverfahrens
2. Insolvenzantrag des Arbeitnehmers?
3. lnsolvenzgeldvorfinanzierung/lnsolvenzgeld
4. „Normaler" Ablauf des eröffneten Verfahrens
5. “Besondere" Verfahrensarten: Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren
6. Die „Freigabe" der selbständigen Tätigkeit des Schuldners gemäß § 35 Abs. 2 lnsO
7. Überblick über die arbeitsrechtlichen Regelungen der §§ 113, 120-128 lnsO
8. Insolvenzanfechtung aus Sicht des Arbeitnehmers
9. Probleme der Passivlegitimation
10. Unterbrechung und Aufnahme des Verfahrens
11. Forderungsanmeldung
12. Abgrenzung zwischen Insolvenzforderung und Masseforderung
13. Rücktritt vom Vergleich wegen insolvenzbedingter Nichterfullung?
14. Besonderheiten bei Masseunzulangllchkeit
15. Kündigung des Insolvenzverwalters gemäߧ 113 lnsO
16. Insolvenz und Betriebsübergang
17. Transfergesellschaft
18. Massenentlassungsanzeige
19. Interessenausgleich mit Namensliste, § 125 InsO
20. Vollstreckungsverbote
21. Die Insolvenz des Arbeitnehmers