Update Disziplinarverfahren und -verteidigung
09:00 bis etwa 13:30 Uhr
Seit dem 01.04.2024 gilt ein neues Bundesdisziplinarrecht, auch Brandenburg und Hamburg haben das jeweilige Landesrecht reformiert: die Disziplinarklagen wurden abgeschafft, Entlassungen sollten erleichtert und der Rechtsschutz nachlaufend gewährt werden. Parallel werden aber alle zuvor eingeleiteten Verfahren nach dem BDG a.F. und dem jeweiligen alten Landesrecht fortgeführt. Daher sind Grundzüge des (alten und neuen) Disziplinarrechts für die Beratung im Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht zwingend notwendig.
Das gilt umso mehr als zukünftig immer stärker der sichere Status von Beamt:innen, Richter:innen, Pfarrer:innen oder Soldat:innen bei Dienstpflichtverstößen endgültig ins Wanken geraten soll. Auch nach erfolgreicher Strafverteidigung droht oft eine weitere Sanktion bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Arbeitslosigkeit und allein verbleibendem Anspruch auf Bürgergeld. Gleichzeitig drohen immense Rückforderungen für im Verfahren erhaltene Bezüge. Entsprechend groß ist die Überraschung bei Betroffenen. Dem kann eine gute rechtsanwaltliche Beratung vorbeugen.
Der Referent führt anhand aktueller gerichtlicher Entscheidungen in das behördliche Verfahren und die Verteidigung ein. Dabei stehen die Auswirkungen der jüngsten Änderungen des Bundesdisziplinargesetzes und des Beamtenrechts im Mittelpunkt.