KI im Sozialrecht - Anwendung und Grenzen in der anwaltlichen Praxis
13:00 bis 16:30 Uhr
KI-Systeme sind in der anwaltlichen Alltagspraxis angekommen – auch im Sozialrecht. Das wirft verschiedene Fragen auf. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten? Was leisten KI-Systeme im Mandat wirklich? Wo kann eine unkritische Nutzung zu fehlerhaften Ergebnissen führen?
Ein Fokus des Seminars liegt auf den berufsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen an den Einsatz von KI. Es wird gezeigt, welche Maßstäbe sich insbesondere aus der anwaltlichen Schweigepflicht, § 43e BRAO und dem Grundsatz der Datenminimierung ergeben und welche Risiken auch bei der Nutzung vermeintlich sicherer Systeme bestehen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Vergleich freier KI-Systeme mit solchen, die auf juristische Datenbanken zugreifen – herausgearbeitet anhand eines verfahrensrechtlichen und eines unfallversicherungsrechtlichen Problems.
Im Seminar wird ferner anhand dreier sozialrechtlicher Fallkonstellationen aus dem Schwerbehindertenrecht, dem Grundsicherungsrecht und dem Rentenrecht gezeigt, in welchen Bereichen KI-Systeme die Fallbearbeitung unterstützen können und wo ihre Grenzen liegen. Im Mittelpunkt steht dabei die praktische Anwendung im konkreten Mandat. Es wird veranschaulicht, wie KI-Systeme u.a. zur Entwicklung von Argumenten und zur Recherche eingesetzt werden können – und an welchen Stellen eine unkritische Nutzung zu Fehlern führt.
Ziel des Seminars ist, praxisnah die Möglichkeiten des Einsatzes von KI im Sozialrecht zu vermitteln und Leitlinien für ihren verantwortungsvollen Einsatz in der anwaltlichen Praxis zu geben.
