Umweltstrafrecht
10:00 bis etwa 15:30 Uhr
Grundlagen, Trends und Entwicklungen, Tipps und Tricks
Umweltstrafrecht gilt als Spezialmaterie – und das nicht ganz zu Unrecht.
Aber: Die Verfahren wegen Umweltdelikten nehmen stetig zu, die Verurteilungen werden härter.
Nicht zuletzt ist dies auf ein gesteigertes Umweltbewusstsein zurückzuführen.
Aber auch eine stetige Fortbildung und Spezialisierung der Ermittlungsbehörden spielen hier eine Rolle.
Umweltstrafrecht ist mit seiner Verwaltungsakzessorietät nicht nur strafrechtlich, sondern auch verwaltungsrechtlich zu bearbeiten.
Deutlicher gesagt: Kein Umweltstrafrecht ohne Verwaltungsrecht.
Das zeigt sich darin, dass auch viele Verwaltungsrechtler sich hier auf das sonst eher unbekannte Gebiet der Strafverteidigung begeben.
A. Einführung und Überblick über den aktuellen Stand des Umweltstrafrechts
• Ziele des Gesetzgebers
• Umwelt vs. Betriebswirtschaft
• Strafrecht vs. Öffentliches Recht
• Verwaltungsrechtsakzessorietät
• Deliktstypen
B. Die Straftatbestände des Umweltstrafrecht nach Schutzobjekten
• Wasser, § 324 StGB
• Boden, § 324a StGB
• Luft, § 325 StGB
• Schutzgebiet, § 329 StGB
C. Die Strafbarkeit verbotener Tätigkeiten
• Lärm, § 325a StGB
• Beseitigung von Abfall, § 326 StGB
• Betreiben einer Anlage, § 327 StGB
• Umgang mit gefährlichen Stoffen, § 328 StGB
• Freisetzen von Gift, § 330a StGB
D. Verteidigungsstrategien