Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem
11:00 bis etwa 13:45 Uhr
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich auf eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems verständigt. Die GEAS-Reform besteht aus zehn einzelnen Rechtsakten. Das formelle Inkrafttreten der Rechtsakte erfolgte bereits am 11. Juni 2024.
Mit Ausnahme der Resettlement-Verordnung beträgt die Frist zur Anwendbarkeit bzw. Umsetzung der Rechtsakte grundsätzlich zwei Jahre nach dem Inkrafttreten. Die EU-Mitgliedstaaten haben daher nun zwei Jahre Zeit, um die verabschiedeten Rechtsakte in die Praxis umzusetzen. Die Europäische Kommission hat hierzu am 12. Juni 2024 einen gemeinsamen Umsetzungsplan vorgelegt. Nach diesem sollen die nationalen Durchführungspläne bis zum 12. Dezember 2024 ausgearbeitet sein.
In Deutschland werden umfassende rechtliche und tatsächliche Anpassungen notwendig sein, um die GEAS-Reform umzusetzen. So sind in rechtlicher Hinsicht u.a. das Asylgesetz anzupassen und ggf. teilweise auch das Aufenthaltsgesetz. In der Fortbildungsveranstaltung soll ein Überblick über die neuen Regeln vermittelt, sowie ein Ausblick auf mögliche Veränderungen für die tägliche Arbeit im Migrationsrecht gegeben werden.