Krankheit im Arbeitsverhältnis

#FO25351
Seminar vor Ort
Termin:
25.06.2026
08:30 bis 14:00 Uhr
Referent:
Werner Rühl
Vors. Richter am Landesarbeitsgericht Hamburg a.D.
246,00 €
exkl. ges. MwSt.
freie Plätze

Das Thema „Krankheit“ beschäftigt Arbeitsrechtler auf der Ebene des Arbeits­vertragsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts in vielfältiger Weise. In allen Bereichen sind jeweils auch prozessuale Regeln von erheblicher Relevanz.

Beispielhaft sind folgende Fragen zu behandeln:

 

-       Welche auf Krankheiten bezogenen Fragen sind vor der Einstellung zulässig, welche unzulässig?

-       Datenschutz für krankheitsbezogene Tatsachen?

-       Wer trägt bei Streitigkeiten um Entgeltfortzahlung wofür die Darlegungs- und Beweislast?

-       Welche Auswirkungen haben krankheitsbedingte Einschränkungen auf das Weisungsrecht des Arbeitgebers?

-       Rechtsfolgen von Krankheit für Sonderzahlungen?

-       Unter welchen Voraussetzungen kann ein Arbeitsverhältnis wegen Krankheit des Arbeitnehmers gekündigt werden? Auch hier ist die Darlegungs- und Beweislast von Bedeutung.

-       Was ist bei sog. „Krankenrückkehrgesprächen“ zu beachten?

-       Betriebliches Eingliederungsmanagement – Begriff – Regeln – Rechtsfolgen?

-       Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 I Nr. 7 insb. bei bEM und Gefährdungsbeurteilungen?

Dieses Seminar kann auch in folgenden Paketen gebucht werden