Befristungsrecht – Aktuelles aus Gesetzgebung und Rechtsprechung

Befristungsrecht – Aktuelles aus Gesetzgebung und Rechtsprechung

Auch wenn in etwa lediglich jeder zehnte Arbeitsvertrag ein „Verfallsdatum“ trägt, folglich befristet ist, haben befristete Arbeitsverhältnisse nicht nur im Bereich des öffentlichen Dienstes, sondern insbesondere auch privatwirtschaftlichen Bereich, etwa um Probezeiten zu gestalten, nach wie vor Konjunktur. In der Gesetzgebung lag lange vor Ablauf der letzten Legislatur ein Referentenentwurf des BMAS auf dem Tisch, der wiederum diverse Änderungen im Befristungsrecht, u.a. die Verkürzung der sachgrundlosen Befristungsabreden von 24 auf 18 Monate mit nur noch einer einzigen Verlängerungsmöglichkeit vorgesehen hatte. Nunmehr liegt der Koalitionsvertrag der Ampel „auf dem Tisch“, der wiederum vorsieht, dass der öffentliche Dienst als Arbeitgeber mit „gutem Beispiel“ vorangehen wolle und dort die Möglichkeit der Haushaltsbefristung abschaffen wolle. Auch beim Bund solle die sachgrundlose Befristung Schritt für Schritt abgeschafft werden. Zur Vermeidung von Kettenbefristungen hat man sich schließlich darauf verständigt, die Sachgrundbefristungen mit einer maximalen Höchstbefristungsdauer von 6 Jahren zu begrenzen, wovon nur in eng begrenzten Ausnahmefällen abgewichen werden dürfe. Soweit es die Rechtsprechung anbelangt, hat das BAG unter der inzwischen im Jahr 2021 ausgeschiedenen Vorsitzenden, Frau Gräfl, eine Reihe beachtlicher Entscheidungen zu den Sachgründen von Befristungsabreden getroffen. Neben der aufsehenerregenden Entscheidung „Heinz Müller“ zu Befristungsabreden im Profifußball und der Entscheidung „Axel Richter“ zur Eigenart der Arbeitsleistung sind auch weitere Sachgründe, wie der des „vorübergehenden Mehrbedarfs“ und insbesondere auch der der Vertretung „entschärft“ worden. Man darf gespannt sein, ob die neue Vorsitzende, Frau Kristina Schmidt, die bisherige Linie des 7. Senates entsprechend fortführt. Die Veranstaltung hat zum Ziel, dem Rechtsanwender einen Überblick über die gegenwärtige Lage der Rechtsprechung und der Gesetzgebung zu verschaffen.