Kündigung und Passivlegitimation in der Arbeitgeberinsolvenz

Kündigung und Passivlegitimation in der Arbeitgeberinsolvenz

Thema des Seminars ist die Frage, wer im Zuge eines Insolvenzverfahrens die Arbeitgeberstellung innehaben kann und wen der Arbeitnehmer bzw. sein Anwalt dementsprechend prozessual in Anspruch nehmen muss. Die Arbeitgeberstellung wechselt nicht nur mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Ein Arbeitgeberwechsel z.B. kann auch schon im Eröffnungsverfahren stattfinden (Stichwort „starker“ oder „halbstarker“ vorläufiger  Insolvenzverwalter), durch Freigabe einer selbständigen Tätigkeit des Arbeitgebers gemäß § 35 InsO, durch Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens gemäß § 200 InsO. Im ersten Teil der Veranstaltung werden die möglichen insolvenzrechtlichen Konstellationen und die jeweiligen arbeitsrechtlichen materiellrechtlichen und prozessualen Auswirkungen vorgestellt.

Gegenstand des zweiten Teils der Veranstaltung ist der – haftungsträchtige - Wechsel der Arbeitgeberstellung im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses. Aufgrund der kurzen Klagefrist des § 4 KSchG muss der „richtige“ Beklagte zügig ermittelt werden. Sämtliche praxisrelevanten Fallkonstellationen werden behandelt und ein rechtssicherer Umgang damit vermittelt. Ebenfalls erörtert werden Rechtsprobleme der Kündigungsvorschrift des § 113 InsO sowie der Unterbrechung (§ 240 ZPO) und Aufnahme des Verfahrens im Insolvenzverfahren (§§ 85 f. InsO).