Einsatz und Abrechnung von erneuerbaren Energien und Messtechnik in Gebäuden
I. Heizungsanlagen und Heizkostenabrechnung
Einsatz von erneuerbaren Energien in Heizungsanlagen - mögliche Erfüllungsoptionen nach § 71 GEG
Abrechnung von Wärmepumpen
Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung - Wegfall des Privilegs in § 11 Abs. 1 Nr. 3
HKVO, Umrüstungsfristen
Abrechnung des Stroms für Wärmepumpen
sonstige umlegbare Kosten
Abrechnung von Geothermie
Was ist überhaupt abrechenbar ?
Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung
Umstellung auf Fernwärme
Voraussetzungen der vollständigen Kostentragungspflicht des Mieters
Problem des § 556c BGB - Kostenneutralität, (noch) mögliche Abrechnung bei Nichtein-
haltung
Eingreifen der Ausnahmen des § 11 HKVO
Möglichkeiten einer verbrauchsunabhängigen Abrechnung
II. Einsatz von PV-Strom
1. Mieterstrommodelle
kurzer Überblick:
Mieterstromzuschlag
zu beachtende gesetzliche Regelungen bei Belieferung und Abrechnung durch den Ver-
mieter
Preisbegrenzung
(bessere Alternative): Stromlieferung durch Dritte, insbesondere Kettenliefermodell
2. Gebäudestrom
kurzer Überblick:
Vorteile gegenüber "Mieterstrom" - geringerer Umfang gesetzlicher Vorgaben
Nachteile - keine Förderung
Übertragung an Dritte
3. Einsatz des selbst produzierten Stroms durch den Vermieter im Gebäude (Betriebsstrom Heizung, Allgemeinstrom)
Umlage als Betriebskosten ?
wenn ja, zu welchem Preis ?
III. Vor der Abrechnung kommt die Messung.
aktuelle Anforderungen an Verbrauchserfassungsgeräte nach HKVO
kurze Übersicht: verpflichtender Smart Meter Rollout und SMGW
Anspruch auf Einbau intelligenter Messsysteme
IV. Sonderfälle
verpflichtender Einsatz intelligenter Messysteme bei Erzeugungsanlagen,
bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpe oder Wallbox),
zur Nutzung dynamischer Tarife,
bei Gebäudestrom
bei Steckersolargeräten ?
