Inanspruchnahme von Fördermitteln und Folgen im Mietrecht

Inanspruchnahme von Fördermitteln und Folgen im Mietrecht

Die BEG-Förderung soll im Jahr 2026 erneut überarbeitet werden. Die Fortsetzung der Heizungsförderung ist zu erwarten. Die Inanspruchnahme zinsverbilligter Kredite oder staatlicher Zuschüsse für bauliche Maßnahmen ist für den Vermieter attraktiv führt aber zu mietrechtlichen Konsequenzen im Rahmen der Mieterhöhung nach § 559ff BGB sowie insbesondere bei späteren Mieterhöhungen nach § 558 BGB. Das Seminar erläutert im Überblick die neue Fördersystematik sowie die sich für Mieterhöhungen in der Folge ergebenden Beschränkungen einschließlich dazu ergangener Rechtsprechung.

Aus dem Inhalt:

Fördermittel für Wohngebäude, Nichtwohngebäude - bestehende Programme für Einzelmaßnahmen und Paketmaßnahmen (noch in Überarbeitung)

Berücksichtigung bei Mieterhöhungen nach § 559 ff BGB - Berechnung bei Zuschüssen und zinsverbilligten Krediten

Berücksichtigungen bei Mieterhöhungen nach § 558 Abs. 5 BGB - Berechnung der gekürzten ortsüblichen Vergleichsmiete bei Zinsverbilligung und Zuschuss, Dauer der Anrechnung, Folgen bei Veräußerung des Mietobjektes, Formalien der Mieterhöhungserklärung