Einstweiliger Rechtsschutz in der Sozialgerichtsbarkeit am Bsp. der der gesetzlichen Krankenversicherung

Einstweiliger Rechtsschutz in der Sozialgerichtsbarkeit am Bsp. der der gesetzlichen Krankenversicherung

Von Leben retten bis zu Insolvenzen abwenden: in der gKV kann einstweiliger Rechtsschutz besonders (über/lebens)notwendig werden. Die Senate der Landessozialgerichte entscheiden hier letztinstanzlich. - Tipps und aktuelle Beispiele aus der Praxis von einem Vorsitzenden Richter.