Psychische und psychiatrische Erkrankungen und ihre Folgen in SGB V, SGB VI und SGB IX

Psychische und psychiatrische Erkrankungen und ihre Folgen in SGB V, SGB VI und SGB IX

Das Seminar erläutert aktuelle Fragen zur psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung nach dem SGB V und SGB VI. Im ersten Teil geht es um die psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung nach dem SGB V. Es werden die Leistungsgrundsätze (§ 27 SGB V), die Psychotherapie (§ 28 Abs. 3 SGB V) und die Soziotherapie (§ 37a SGB V) besprochen. Des Weiteren wird die psychiatrische Behandlung im Krankenhaus (§ 39 SGB V) und in Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA, § 118 SGB V) thematisiert. Im Folgenden geht es um die interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie (IMST), die Versorgung von Suchterkrankten (§ 31 Abs. 6 SGB V) und die Behandlung von lebensbedrohlichen Erkrankungen (§ 2 Abs. 1a SGB V). Im zweiten Teil wird die Frage diskutiert, wie die Rentenversicherungsträger nach SGB VI mit den Folgen psychischer und psychiatrischer Erkrankungen umgehen (Voraussetzungen für Reha- und Eingliederungsmaßnahmen, Erwerbsminderungsrenten). Der dritte Teil beschäftigt sich schließlich damit, welche Antworten das Schwerbehinderten- und Eingliederungshilferecht des SGB IX für Menschen bietet, die an den Dauerfolgen psychischer und psychiatrischer Erkrankungen leiden.

Die Fragen werden jeweils aktuellen Fallbeispielen der aktuellen Rechtsprechung der Landessozialgerichte, des Bundessozialgerichts und des Gerichtshofs der Europäischen Union erörtert. Maßgeblich wird vor allem auf das Unions- und Bundesrecht abgestellt.