Schützen Sie das Leben/die Gesundheit Ihrer Mandantschaft: § 2 Abs. 1a SGB V bei schwerwiegenden Erkrankungen

Schützen Sie das Leben/die Gesundheit Ihrer Mandantschaft: § 2 Abs. 1a SGB V bei schwerwiegenden Erkrankungen

An (leider immer wieder) aktuellen Beispielen wie MRT/PET/CT, Glioblastomen/Tumoren oder CFS wird gezeigt, warum und wie Sie in leistungsrechtlichen Verfahren der gKV zu Diagnostik und Therapie möglichst sowohl evidenzbasiert als auch individualbasiert argumentieren sollten, um das Leben/die Gesundheit Ihrer Mandantschaft zu retten/schützen.

Notwendig damit verbunden: das prozessuale Vorgehen im Einstweiligen Rechtsschutz.

Ihre aktuellen Fälle werden besprochen.