Überprüfung, Rücknahme und Widerruf – das Korrektursystem der §§ 44 ff. SGB X

Überprüfung, Rücknahme und Widerruf – das Korrektursystem der §§ 44 ff. SGB X

Ein Bescheid, der einmal in der Welt ist, kann bestandskräftig werden und damit nicht mehr im Klagewege angreifbar sein. Selbst dann ist er aber nicht in Stein gemeißelt. Für fehlerhafte Bescheide hält das SGB X ein breit aufgestelltes System von Korrekturmöglichkeiten im Verwaltungsverfahren bereit, die nicht an die engen Rechtsmittelfristen des SGG gebunden sind.

Aus Mandantensicht ist in erster Linie das Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X von Bedeutung. Die Behörde kann andererseits Bescheide zurücknehmen oder widerrufen. All diese Korrekturmöglichkeiten sind an vielfältige, teilweise komplexe Voraussetzungen gebunden und sind in der Anwendung fehleranfällig.

Die Veranstaltung stellt die einzelnen Korrekturmöglichkeiten nach §§ 44 ff. SGB X im Detail vor, zeigt Probleme, Herausforderungen und Fehlerquellen auf und bespricht Einzelfälle. Ziel ist es, im Interesse der Mandanten die Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches 44er-Verfahren zu erörtern und im umgekehrten Fall die typischen Fehler zu identifizieren, die bei behördlichen Aufhebungsentscheidungen begünstigender Verwaltungsakte auftreten können.