Die Straftatbestände des Arbeits- und Sozialrechts

Die Straftatbestände des Arbeits- und Sozialrechts

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten des Arbeits- und Sozialrechts

Sowohl das Arbeitsrecht als auch das Sozialrecht weisen eine Reihe von Straftatbeständen auf.
Auf den ersten Blick erkennbar sind dabei sicherlich das Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) und der „Sozial“-Betrug (§ 263 StGB).
Insbesondere für Arbeitgeber bestehen aber deutlich über diese Regelung hinausgehende Risiken der Strafbarkeit.
Zahlreiche Sondergesetze (etwa das BetrVG, das SchwarzArbG, die SGB, etc.) weisen Normen auf,
deren Kenntnis für eine effektive Verteidigung erforderlich ist.
Der Vortrag stellt die wesentlichen Normen dar und gibt Verteidigungstipps.