Untreue, § 266 StGB

Untreue, § 266 StGB

Der Straftatbestand der Untreue gemäß § 266 StGB ist einer der komplexesten Tatbestände
im deutschen Strafrecht und stellt eines der zentralen Delikte im Wirtschaftsstrafrecht dar.

Bei einer Verurteilung drohen Geldstrafen oder Haftstrafen von bis zu fünf Jahren,
in besonders schweren Fällen sogar Haftstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
In diesem Seminar lernen Sie intensiv die Voraussetzungen des § 266 StGB kennen.
Ihnen werden aktuelle Entscheidungen vorgestellt und im Rahmen der Voraussetzungen komplexe
und besondere Fallkonstellationen erklärt:

I. Tatbestand
1. Missbrauchstatbestand § 266 I 1. Fall StGB
a. Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis
b. Missbrauch der Befugnis
c. Vermögensbetreuungspflicht

2. Treuebruchtatbestand § 266 I 2. Fall StGB
a. Vermögensbetreuungspflicht
b. Pflichtverletzung
3. Vermögensnachteil
4. Kausalität
5. Objektive Zurechnung
6. Vorsatz

II. Rechtswidrigkeit

III. Schuld

IV. Besonders schwerer Fall, §§ 266 II i.V.m. § 263 III StGB