Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

die Strafbarkeit des § 266a StGB

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt – die Strafbarkeit des § 266a StGB

In den letzten Jahren sind die Verurteilungen von Arbeitgebern wegen strafbaren Handlungen des § 266a StGB deutlich angestiegen.
Dies liegt insbesondere daran, dass Arbeitgeber in finanziellen Notlagen häufig zunächst versuchen, den normalen Betrieb am Leben zu erhalten:

Gehälter bezahlen, Arbeitsmaterial beschaffen, Rechnungen von Zulieferern bezahlen, usw.

Oftmals kommt es dann vor, dass Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt werden, da diese offenen Forderungen den Betrieb
aus Sicht der Arbeitgeber zunächst nicht gefährden.
Die gefährlichen Konsequenzen: strafrechtliche, sozialrechtliche und steuerliche Sanktionen bis hin
zum finanziellen Ruin des Unternehmens.

Die Haftungskette, die durch das Vorenthalten oder Veruntreuen von Arbeitsentgelt entsteht, ist immens.
Insbesondere befinden sich bereits viele Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten, sodass zu erwarten ist,
dass die Strafverfahren nach § 266a StGB zunehmen werden.

Für Strafverteidiger ist es daher unerlässlich, sich nicht nur mit der Systematik und den
Tatbestandsvoraussetzungen des § 266a StGB auseinanderzusetzen, sondern auch die damit verbundenen
arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Konsequenzen zu kennen.

In diesem Seminar lernen Sie intensiv die Voraussetzungen des § 266a StGB kennen.
Ihnen werden aktuelle Entscheidungen vorgestellt und mit Hilfe von Praxisfällen komplizierte Fallkonstellationen aufgeklärt.
Sie erhalten einen Einblick in die damit verbundene Thematik der Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit sowie der Steuerhinterziehung.