Wege in die Pflichtverteidigung

Im Strafverfahren – gerade vor dem Amtsgericht – ist die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit nicht immer sichergestellt.

Im Strafverfahren – gerade vor dem Amtsgericht – ist die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit nicht immer sichergestellt.
Das Seminar stellt die Anwendungsfälle des § 140 I StPO dar, in denen die Beiordnung eines Verteidigers zwingend vorgeschrieben ist.
Außerdem wird die Generalklausel des § 140 II StPO dargestellt.
Dabei sollen Argumentationshilfen gegeben werden, die den Anwendungsbereich der Pflichtverteidigung und damit die Abrechenbarkeit gegenüber den Staatskasse erweitern.
Zwar sollen Abrechnungsprobleme nicht Gegenstand des Seminars sein, auf Hilfsmittel mit denen einer überlagen Dauer der Vergütungsfestsetzung begegnet werden kann wird aber eingegangen.