Vergabebeschleunigung und aktuellste Rechtsprechung
Zu lang andauernde Vergabeprozesse und als zu gering empfundene Spielräume für die öffentlichen Vergabestellen haben den Gesetzgeber veranlasst, das seit 01.07.2026 geltende Vergabebeschleunigungsgesetz zu beschließen. Das Seminar verschafft einen Überblick über die Änderungen und deren praktische Auswirkungen. Es gibt verschiedenste Baustellen, die angegangen worden sind. Teils sind wirkliche Neuerungen im Vergabewesen geschaffen worden. Andere Regelungen rufen Anschlussfragen hervor, welche für die rechtsberatenden Berufe Herausforderungen darstellen. Das Vergabebeschleunigungsgesetz wird in dem Seminar mit Blick auf die neueste Rechtsprechung untersucht. Die Dynamik im Vergaberecht war in den vergangenen 30 Jahren kaum derart ausgeprägt wie dies aktuell der Fall ist. Abgerundet wird die Veranstaltung mit wissenswerter neuester Spruchpraxis.
1. Sicherheitsinteressen und Ausnahmen vom Vergaberecht
2. Ausweitung der „Inhouse-Vergabe“
3. Fortschreitende Digitalisierung: Aufhebung des „Vier-Augen-Prinzips“, Änderungen im Vergabenachprüfungsverfahren
3. Klimafreundliche Beschaffung; Stärkung der Markterkundung
4. Mittelstandsschutz: Vergabe in Losen teils eingeschränkt
5. Planungsleistungen als Los der Bauvergabe?
6. Bekanntmachungstexte: Verweise (Links) auf Vergabeunterlagen
7. Eignungsprüfung mit „Bestbieter-Prinzip“; Stärkung der „Start-Ups“ und „Scale-Ups“
8. „Weniger ist mehr“: Leistungsbeschreibung nicht mehr „erschöpfend“?
9. Nachprüfungsanspruch der Bieter vor dem Zuschlag nicht mehr vor dem OLG? Vorlage des OLG Düsseldorf an das Bundesverfassungsgericht!
10. Rechtsprechungs-Update: Kommunale Investitionen vs. Vergaberecht, unzulässige Vertragsstrafen, Rahmenverträge mit Angaben von Schätzwerten, Zuordnung zu besonderen Dienstleistungen bei sozialen Betreuungen, Laufzeiten von Eignungsnachweisen, Anforderungen an das Absageschreiben, prozessuale Fragen im Nachprüfungsverfahren
