Long-Covid in der Rechtsprechung

Onlineseminar
Termin:
27.10.2025
11:00 bis etwa 15:15 Uhr
Referent:
Franz-Wilhelm Dollinger
Richter am Bundesverwaltungsgericht Leipzig
167,00 €
exkl. ges. MwSt.
freie Plätze

Das Seminar erläutert aktuelle Fragen zur Behandlung von Long-Covid in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung und des Verwaltungsrechts

 I. Begriffe und allgemeine Rechtsgrundlagen

II. Long-Covid in der Krankenversicherung (SGB V und PKV)

III. Long-Covid in der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI)

IV. Long-Covid im SGB VII

       1. als Arbeitsunfall

      2. als BK nach BKV Nr. 3101

V. Long-Covid im Impfschadensrecht

VI. Long-Covid in der Beamtenversorgung (Dienstunfall / Berufskrankheit)

VII. Long-Covid im Soldatenrecht (bei dienstlich angeordneter Impfung)

VIII. Fragen zu Beweisführung, Beweisaufnahme und Beweisanträgen

1.       Behördliche Pflicht zur Ermittlung des Sachverhalts (§ 20 SGB X)

2.      Beweismittel (§ 21, § 22 SGB X)

3.      Gerichtliche Aufklärungspflicht (§ 103 SGG)

4.      Beweisantragsrecht und Beweisaufnahme vor dem SG (§ 118 SGG)

5.      Antrag nach § 109 SGG auf Anhörung eines bestimmten Arztes

6.      Beweissicherungsverfahren (§ 76 SGG)

an jeweils aktuellen Fallbeispielen der aktuellen Rechtsprechung der Sozialgerichte und Landessozialgerichte, des Bundessozialgerichts und - soweit vorhanden - des Gerichtshofs der Europäischen Union.
Maßgeblich wird auf das Bundesrecht abgestellt. Die Rechtsfragen werden auf Fragen der Beweisführung, Beweisaufnahme und des Beweisantragsrechts gespiegelt, um den Rechtsanwender die praktische Handhabung der Fallbearbeitung zu erleichtern.

Das Seminar richtet sich an Fachanwälte für Sozialrecht, Medizinrecht und Verwaltungsrecht sowie an Personen, die sich für die Bearbeitung von Long-Covid Fällen interessieren.