Medizinrecht

Nutzen Sie unsere Medizinrecht-Seminare nach §15 FAO zur Vertiefung Ihres Fachwissens!

Unsere Medizinrecht-Seminare bieten Ihnen eine detaillierte Analyse der rechtlichen Grundlagen im Medizinrecht, einschließlich Patientenrechte und Haftung.
Sie lernen, wie Sie Mandanten in medizinischen Fragestellungen kompetent beraten können.

Arzthaftungsprozesse werden selten am Behandlungsfehler selbst entschieden, sondern an der Frage, wie man ihn beweist. Das Seminar ordnet die Angriffspunkte klar: Aufklärungsfehler und Behandlungsfehler sind zwei getrennte Anspruchsgrundlagen mit unterschiedlicher Beweislast, und innerhalb des Behandlungsfehlers trägt die Unterscheidung zwischen einfachem und grobem Fehler die gesamte Prozessführung. Das Seminar arbeitet mit Blick auf die Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte bis 2026 und mit anonymisierten Fallbeispielen aus der Kanzleipraxis.

Zahnarzthaftungsmandate folgen eigenen Regeln. Die Streitwerte sind meist kleiner als in der Humanmedizin, die Fehlerbilder wiederholen sich, und die Auseinandersetzung beginnt fast immer mit dem Honorar: Der Patient will nicht zahlen, der Zahnarzt will nachbessern, und beide Seiten fragen, wem die Beweislast nützt. Das Seminar zeigt, wie sich diese Mandate auf Patienten- wie auf Behandlerseite wirtschaftlich sinnvoll führen lassen, und arbeitet durchgehend mit anonymisierten Fällen aus der Kanzleipraxis.